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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Physical Park GmbH & Co. KG
(Stand 01.09.2024)

1. Clubeinrichtung

Die Parteien stellen klar, dass auf diesen Vertrag das Mietrecht zur Anwendung kommt.

Die Physical Park GmbH & Co.KG im weiteren Physical Park genannt, stellt dem Mitglied seine Trainings-, Fitness- und Nebeneinrichtungen für den entgeltlichen Gebrauch zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Trainingsflächen und -geräte, Sauna, Aufenthalts- und Umkleideräume sowie der gesamte Nassbereich.

Das Mitglied ist zur Inanspruchnahme der Einrichtung des Physical Parks nur gegen Vorlage eines durch den Physical Park ausgestellten und gültigen Mitgliedsmediums berechtigt. Für die Ausfertigung des Mitgliedsmediums, in das ein Speicherchip mit den persönlichen Zugangsdaten des Mitglieds integriert ist, stimmt das Mitglied zu, dass ein aktuelles Lichtbild angefertigt wird. Der Verlust des Mitgliedsmediums ist dem Physical Park sofort zu melden. Durch den Verlust des Mitgliedsmediums entstehende Schäden und/oder für eine aufgrund des Verlusts oder unsachgemäßer Behandlung des Mitgliedsmediums erforderliche erneute Ausfertigung anfallende Kosten trägt das Mitglied. Das Unterlassen der Bildübergabe oder die Nichtabholung des Mitgliedsmediums entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht.

Sämtliche Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden. Vorhandene Anwendungshinweise und Bedienungsanleitungen sind vom Mitglied unbedingt zu beachten. Bei Unklarheiten, insbesondere bei der Nutzung eines Gerätes, ist vom Mitglied zuvor eine Einweisung von den Mitarbeitern des Physical Park einzuholen.

2. Vertragsbestandteile

Das Mitglied bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe des Mitgliedsbeitrages. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Mitglieds zunächst für die Dauer von 1, 12 oder 24 Monaten geschlossen.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und ist mit einem Monat zum Monatsende kündbar.

Schüler, Auszubildende und Studenten trainieren im Physical Park zu einem ermäßigten Beitrag. Der Anspruch auf diese Ermäßigung erwächst aus der Vorlage eines gültigen Schüler- bzw. Studentenausweises. Der Nachweis über die Fortdauer der Schulausbildung, Ausbildungs- oder Studienzeit ist in Eigenverantwortung regelmäßig, rechtzeitig im Physical Park vorzulegen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Physical Park berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zum nächsten Fälligkeitstermin zu erhöhen und den regulären Preisen anzugleichen.

Vorrübergehende Freistellung vom Mitgliedsbeitrag bei Krankheit ab dem Zeitpunkt der Vorlage eines ärztlichen Attests ab einer Dauer von 14 Tagen ist jederzeit möglich. Kurzzeitige Erkrankungen entbinden nicht von den aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen. Ein Attest ist erst ab Abgabetermin wirksam und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Das Mitglied ist berechtigt, unser Leistungsangebot unter Einhaltung der Hausordnung uneingeschränkt zu nutzen. Bei einem groben Verstoß gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung behält sich der Physical Park das Recht vor das Mitglied von unserem Leistungsangebot auszuschließen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen. Das Vertragsverhältnis wird in diesem Falle von uns einseitig gekündigt.

Für mitgebrachte Wertsachen ist bei Verlust oder Beschädigung die Haftung durch den Physical Park ausgeschlossen.

3. Zahlungsmodalitäten

Das Mitglied erteilt dem Physical Park bis auf Widerruf die Berechtigung, fällige Beiträge vom angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen.

Der Beitrag wird 14-tägig im Voraus abgebucht. Gerät das Mitglied länger als drei Monate in Zahlungsverzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu leisten, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt, gleich aus welchen Gründen.

Die Beiträge werden generell per Lastschriftverfahren von dem Physical Park eingezogen.
Ist die Abbuchung mangels Deckung nicht möglich, werden die zusätzlich anfallenden Kosten bei Rücklastschriften dem Mitglied in Rechnung gestellt. Außerdem behält sich der Physical das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer entsprechenden Rechtsverfolgung.

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Telefonnummer,
E-Mail, Bankverbindung) dem Physical Park unverzüglich anzuzeigen. Kosten, die dem Physical Park dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

Der Physical Park ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit zu erhöhen.

4. Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Textform (§ 126 b BGB).

Die Textform wird insbesondere gewahrt durch die Übermittlung der Kündigung in Papierform oder per E-Mail.

Klargestellt wird, dass das Mitglied Sorge zu tragen hat und beweispflichtig dafür ist, dass die Kündigung fristgerecht bei dem Physical Park eingegangen ist.

5. Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Physical Park nur, wenn die Schäden auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Physical Park beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Physical Park nur, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Physical Park beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten Sachen wie Kleidung, Wertgegenständen und Geld sowie bei Abhandenkommen nicht verschlossener und/oder nicht hinterlegter Gegenstände. Bei der Verletzung vertragstypischer Kardinalspflichten haftet der Physical Park auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung für Sachschäden ist der Höhe nach der Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung begrenzt.

6. Allgemeine Regelungen im Studiobetrieb

Die Öffnungszeiten des Physical Park an gesetzlichen Feiertagen können von den üblichen Öffnungszeiten abweichen und werden mindestens zwei Wochen zuvor durch Veröffentlichung bekannt gegeben.

Für größere Umbaumaßnahmen und Verschönerungen der Anlage behalten wir uns das Recht vor, die Anlage für einen Zeitraum von 7 aufeinander folgenden Tagen zu schließen.

Dem Physical Park bleibt es vorbehalten die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot zu verändern.

Falls Eltern ihre Kinder mitbringen, sind sie selbst zu jedem Zeitpunkt aufsichtspflichtig. Der Physical Park lehnt zu jedem Zeitpunkt die Haftung ab.

Jegliche selbstständige Gewerbeausübung im Physical Park, insbesondere entgeltliche Personaltrainings, Coachings, Kurse oder sonstige kostenpflichtige Trainingseinheiten, bedürfen der vorherigen Erlaubnis seitens des Physical Park.

Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen der Einrichtung des Physical Park ist nur nach vorheriger Einwilligung des Physical Park zulässig. Andere Mitglieder dürfen nur nach ihrer Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden.

7. Schlussbestimmungen

Mit Abschluss der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied, eine Kopie des Mitgliedsvertrages, der AGB und der Hausordnung erhalten zu haben. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksame oder nichtige Bedingungen enthalten, tritt das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft.

Der Physical Park ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Der Physical Park wird die Mitglieder durch einen Aushang über die Änderungen in Kenntnis setzen.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam und undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags/ Mitgliedschaft nicht.

Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und (wirtschaftlichen) Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestmöglich entspricht. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.